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Geburt
Zur Geburt Ihres Kindes gratulieren wir Ihnen herzlich.
Wenn Sie das Kind in einem Spital oder Geburtshaus zur Welt bringen/gebracht haben, wird die Geburtsmitteilung automatisch an das zuständige Zivilstandsamt weitergeleitet.
Geburten in der Gemeinde (sogenannte „Hausgeburten") sind innert 3 Tagen persönlich dem regionalen Zivilstandsamt in Olten anzuzeigen. Dabei hat sich die Meldeperson auszuweisen und die schriftliche Anzeige der Hebamme oder des Arztes vorzulegen. Weiter sind das Familienbüchlein oder ein Familienschein (soweit bereits vorhanden) vorzuweisen.
Das Zivilstandsamt überprüft den gesetzlichen Wohnsitz der Eltern bei der Einwohnerkontrolle. Die Einwohnerkontrolle bekommt die elektronische Geburtsmitteilung und meldet das Kind an.
Die Eltern werden aufgefordert, eine Krankenkasse nach KVG abzuschliessen. Die Police ist der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Ist das Kind ausländischer Nationalität wird die Geburtsmeldung durch die Einwohnerkontrolle an das Migrationsamt Solothurn weitergeleitet zwecks Ausstellung eines Ausweises.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Olten-Gösgen | 062 311 87 81 | za.og@vd.so.ch |