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Hundesteuer
Alle Hundehalter und Hundehalterinnen haben bis Ende April für über drei Monate alte Hunde (Stichtag 1. April) die Hundesteuer zu entrichten. Der Betrag wird von der Finanzverwaltung in Rechnung gestellt. Das Inserat mit den detaillierten Informationen wird jeweils Ende März im Niederämter Anzeiger publiziert.
Generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Solothurner Wald
Während den Frühlings- und Sommermonate bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder die Mutter- noch ihre Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter der Kontrolle des Führers oder Führerin stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern (Grüngürtel an der Aare gehört auch dazu) in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde.
Hundesteuer
Hundehalter und Hundehalterinnen erhalten jeweils im April die Rechnung für die Bezahlung der Hundesteuer von CHF 130.00.
Sie sind neu im Besitz eines Hundes? Dann lassen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Winznau auf AMICUS registrieren.
Die Hundehalter und Hundehalterinnen sind selbst verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei AMICUS gemeldet werden:
- Halterwechsel, d.h. Abgabe und Übernahme des Hundes
- Ausfuhr des Hundes ins Ausland
- Tod des Hundes
Bei dieser Gelegenheit machen wir alle neuen Hundehalter und Hundehalterinnen darauf aufmerksam, dass die Personen-ID (Neue Registration) bei der Finanzverwaltung abgegeben wird.
Wird die Hundesteuer nicht fristgerecht bezahlt, wird zusätzlich eine Mahngebühr von CHF 50.00 fällig.
Die Melde- und Steuerpflicht besteht für alle Hunde, welche am 1. April mindestens 3 Monate alt sind.
Wir danken allen Hundehalter und Hundehalterinnen für die prompte Registrierung und fristgerechte Bezahlung der Hundesteuer.
Finanzverwaltung Winznau
finanzverwaltung@winznau.ch
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 062 295 43 75 | fv@winznau.ch |