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Erdung von Gebäuden bei Wasserleitungsersatz sicherstellen

9. September 2024

Erdung von Gebäuden bei Wasserleitungsersatz sicherstellen
Münchenstein, 6. September 2024: Mit dem Ersatz metallener Wasserleitungen durch
nichtleitende Materialien ist eine Erdung von Gebäuden über die Wasserleitung nicht
mehr möglich. Inzwischen ist auch der Bau des von Primeo Energie erstellten Ersatz-
Erdungssystem nicht mehr sinnvoll und wird eingestellt. Eigentümer von Gebäuden, die
vor 1990 errichtet wurden und bei denen die Wasserleitung ersetzt wird, sollten die
Erdung ihrer Gebäude überprüfen und gegebenenfalls erneuern.


Eine funktionierende Erdung ist wichtig, um bei einem elektrischen Defekt Personen, Geräte und Gebäude zu schützen. Für Neubauten und bei Sanierungen ist seit 1990 geregelt, dass für deren Erdung die Wasserleitung nicht mehr genutzt werden darf. Gleichzeitig begannen die Wasserwerke damit, ihre elektrisch leitenden Wasserleitungen zum Schutz vor Korrosion durch Kunststoff- oder Betonrohre zu ersetzen. Diese Materialien sind elektrisch nichtleitend und können daher nicht mehr zur Erdung der Liegenschaft genutzt werden.

Im Versorgungsgebiet Region Nordwestschweiz hat bei Sanierungen von Wasserleitungen die
zuständige Wasserversorgung in Zusammenarbeit und auf Kosten von Primeo Energie in den
letzten 30 Jahren ein Ersatzerdungssystem zur Verfügung gestellt. Damit wurden primär die
eigenen Stromanlagen geerdet und zudem auch die angrenzenden Liegenschaften von Privaten angeschlossen. Der Bau dieses Ersatzerdungssystems ist nicht mehr sinnvoll und Primeo Energie stellt den Bau dieser Ersatzerdungssysteme nun bis spätestens Ende 2026 ein. Denn seit über drei Jahrzehnte werden bei Neubauten, Gebäudesanierungen und beim Ersatz von Wasserleitungen die Erdungen von der Wasserleitung abgehängt. Die Zahl der verbleibenden Stromanlagen nimmt stetig ab und das bisher freiwillig von Primeo Energie erstellte System zur Erdung (Ersatzerdungssystem) wird hinfällig.

Die Verantwortung für eine funktionierende Erdung liegt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen beim Liegenschaftsbesitzer. Hauseigentümer sind daher aufgerufen, sich beim Ersatz von Wasserleitungen mit einem konzessionierten Elektroinstallateur in Verbindung zu setzen und die Erdung des Gebäudes zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Primeo Energie oder die zuständige Wasserversorgung wird die betroffenen Liegenschaftsbesitzer zu gegebener Zeit erneut dazu auffordern. Weitere Informationen finden Sie online unter www.primeo-energie.ch/erdung

Medienkontakte:
Fabian Hildbrand, Direktwahl: +41 61 415 48 28
Viktor Sammain, Direktwahl: +41 61 415 41 08
E-Mail: presse@primeo-energie.ch

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