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Anlassbewilligungen
Das neue Wirtschafts- und Arbeitsgesetz, welches per 01.01.2016 in Kraft getreten ist, hat unter anderem Änderungen in Bezug auf die Anlassbewilligungen zur Folge.
Für sämtliche Anlässe ab dem 1. Januar 2016 sind Gesuche um Anlassbewilligungen den Gemeinden zuzustellen, in welchen die Anlässe stattfinden. Diese beurteilen die Gesuche und erteilen die Anlassbewilligung.
In Winznau ist die Baukommission für die Bearbeitung und Bewilligung der Gesuche zuständig.
Einwohnergemeinde Winznau
Baukommission
Oltnerstrasse 9
4652 Winznau
Eine Anlassbewilligung ist zu beantragen, wenn einer oder mehrere der nachstehenden Punkte zutreffen.
- Wenn ein öffentlicher Anlass / eine öffentliche Veranstaltung nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet.
- Wenn alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden.
- Wenn öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Unterstützende Informationen für eine sichere Durchführung von Veranstaltungen stehen unter www.event-safety-security.ch
Zugehörige Objekte
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Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses / einer Veranstaltung (PDF, 103.47 kB) | Download | 0 | Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses / einer Veranstaltung |
Merkblatt Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen (PDF, 32.91 kB) | Download | 1 | Merkblatt Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen |
Brandschutzmerkblatt Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen (PDF, 360.79 kB) | Download | 2 | Brandschutzmerkblatt Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen |
Flyer Veranstaltung sicher durchführen (PDF, 542.31 kB) | Download | 3 | Flyer Veranstaltung sicher durchführen |