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Abmeldung
Sie verlassen Winznau? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Winznau oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.
Persönliche Abmeldung
Schweizerbürgerinnen und -bürger bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- Neue Adresse
Ausländische Staatsangehörige bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
- Neue Adresse
eUmzug Onlineabmeldung
Bitte beachten Sie, dass der eUmzug nur für Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie für EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Drittstaatenangehörige können den Dienst nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen.
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so
Falls Ihre Zuzugsgemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort anmelden.
Wegzug ins Ausland
Der Wegzug ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden. Wegziehende Personen sind gebeten, spätestens einen Monat vor dem Wegzug persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Winznau vorzusprechen.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Dazu benötigen wir Ihren Personalausweis.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 062 295 44 88 | ewg@winznau.ch |