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Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons Solothurn.
Urne Öffnungszeiten
Urnenstandort
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Stimm-/Wahlmaterial in das Fach ohne Sichtfenster legen
- Stimmrechtsausweis unterschreiben, umkehren und in das Fach mit dem Sichtfenster stecken (Adresse kontrollieren).
- Zustellkuvert zukleben. frankieren und per Post versenden oder in den Wahl-/Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen
Abgabeschluss
- Am letzten Samstag vor dem Wahl- Abstimmungstag bis spätestens um 19:00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung
- Bei Postaufgabe ist das Zustellkuvert unbedingt rechtzeitig der Post übergeben.