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Schulanlagen und Zivilschutzanlage
Gemäss § 7 Benützungsreglement Schul- und Sportanlagen erfolgt die ordentliche Benützung zu Übungszwecken auf Grund des halbjährlich von der Schulleitung und den Vereinen erstellten Belegungsplanes.
Dabei sind folgende Fristen einzuhalten:
Für die Sommermonate (April bis September): bis Ende Oktober
Für die Wintermonate (Oktober bis März): bis Ende April
Für Veranstaltungen:
Gesuch für Benützung Schulhaus, Mehrzweckgebäude & Aussensportanlage an:
Reto Kaufmann
Schulhauswart
Lostorferstrasse 13
4652 Winznau
Telefon: 062 511 59 22
Mail: anlagen@schulewinznau.ch
Gesuch für Benützung Zivilschutzanlage an:
Christoph Bläsi
Ressortleiter
Lostorferstrasse 10
4652 Winznau
Mail: sicherheit@winznau.ch
Vereine und Organisationen haben ihre Gesuche für Veranstaltungen in oder auf den Anlagen frühzeitig und schriftlich unter exakter Angabe nachfolgender Punkte einzureichen:
- Veranstalter
- verantwortliche Person
- Art und Zweck der Veranstaltung
- gewünschte Anlagen, Räumlichkeiten, Einrichtungen
- Daten und Zeiten
- Teilnehmerzahl
Alle Dokumente und Formulare sowie den Belegungsplan finden Sie unter dem folgenden Link: Mehrzweckhalle
Das Benützungsgesuch muss bis spätestens 3 Monate vor dem Anlass eingereicht werden. Bewilligungen für unvorhersehbare Veranstaltungen und Benützungsgesuche für die Zivilschutzanlage sind davon ausgenommen.
Das Benützungsreglement finden Sie unter dem folgenden Link: Benützungsreglement Schul- und Sportanlagen